ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Das Cashless Payment ist ein von der GBG GmbH, Schenkendorfstraße 17, 02906 Niesky bereitgestelltes elektronisches Zahlungsmittel. Der Vertrieb erfolgt im Namen und für Rechnung der GBG GmbH. Für die Nutzung des elektronischen Zahlungsmittel gelten im Verhältnis zwischen der GBG GmbH und dem jeweiligen Kunden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Vertragsbeziehungen

Mit dem Bezug der Karte kommt ein Vertrag zwischen dem Kartenaussteller und dem Karteninhaber über die Nutzung der Karte als Zahlungssystem gemäß den nachfolgenden Bedingungen zustande. Mit dem Aufladen von Guthaben auf den RFID Chip, der auf einer Karte hinterlegt ist, kommt ein Vertrag zwischen der GBG GmbH und dem Kunden über die Nutzung der Karte als Zahlungsmittel gemäß den nachfolgenden Bedingungen zustande. Nimmt der Karteninhaber Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen in Anspruch, begründen diese ein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen Karteninhaber und den Akzeptanzstellen.
Die Gültigkeit der Cashless Payment Karte gilt in folgenden Einsatzstätten der GBG GmbH: City Center Löbau, Faceclub Weigersdorf, Krone Bautzen, Block D Hoyerswerda und Holi Lausitz Open Air. Der Kartenaussteller ist berechtigt, sich im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Bewirkung der von ihm zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen.
Die Karte wird abhängig vom Nutzungsverhältnis zwischen Kunden und der GBG GmbH personalisiert (mit Namen und E-Mail Adresse) oder unpersonalisiert (ohne Namen) ausgestellt und darf nicht zu gesetzeswidrigen Zwecken genutzt werden. Eine personalisierte Karte darf nicht weitergegeben werden. Die GBG GmbH übernimmt keine Haftung für unpersonalisierte Karten, bei Verlust oder Diebstahl.

2. Leistungsumfang

Mit der Karte kann der Karteninhaber an für die Nutzung der Karte freigegebenen Veranstaltungstagen innerhalb der Einsatzstätten Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen bargeldlos bezahlen. Bei jedem Zahlungsvorgang vermindert sich das auf der Karte gespeicherte Guthaben um den verfügten Betrag.
Der Kartenaussteller schuldet nicht die Erbringung der von den angeschlossenen Akzeptanzstellen angebotenen Leistungen, die mit der Karte bezahlt werden können.
Die Forderungen aus den mit der Karte getätigten Verfügungen sind sofort zur Erstattung fällig. Die geschuldeten Erstattungsleistungen und etwaige Entgelte werden unverzüglich mit dem Kartenguthaben verrechnet.

3. Autorisierung von Zahlaufträgen

Mit dem Einsatz der Karte an einer Akzeptanzstelle erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung des Zahlungsauftrages. Hierbei sind vom Kunden die Paragraphen § 8 und 9 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen besonders zu beachten. Nach der Autorisierung über eine Akzeptanzstelle kann der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen.

4. Erwerb

Die Karte ist über die vom Kartenaussteller beauftragten und eigenen Verkaufsstellen, z.B. über die vom Kartenaussteller bereitgestellte Homepage https://gastrobande.howler.co.za/users/sign_up sowie an ausgewiesenen Stellen innerhalb der Einsatzstätte erhältlich.
Der Karteninhaber erwirbt kein Eigentum an der Karte. Die Karte berechtigt lediglich zur Verfügung über das Kartenguthaben. Die Karte hat grundsätzlich einen Mindestausgabewert von 0 Euro (Verzehrguthaben sowie gegebenenfalls Pfand). Eine Änderung des Mindestausgabewertes ist möglich.

5. Aufladung

Die Karte wird mit oder ohne vorgeladenem Startguthaben ausgegeben. Die Karte ist (wieder-)aufladbar. Sie kann während der Öffnungszeiten an den hierfür ausgewiesenen Stellen innerhalb der Einsatzstätte aufgeladen werden. Der Karteninhaber kann seine Karte nur im Rahmen von vorhandenem Kartenguthaben nutzen.

  • Der Mindestaufladebetrag beträgt 20 Euro.
  • Die Erstaufladung der Karte wird mit einer Gebühr von 1 Euro belastet.
  • Der Höchstbetrag des Kartenguthabens beträgt 500 Euro.
  • Die Guthabenbeträge sind Privatvermögen und werden nicht verzinst.

6. Gültigkeitsdauer

Die Karte kann ab Erhalt für den ausgewiesenen Gültigkeitszeitraum für die Bezahlung bei den angeschlossenen Akzeptanzstellen verwendet werden. Wird eine Karte länger als 12 Monate nicht benutzt wird Sie gesperrt und das Guthaben verfällt.

7. Rückzahlung / Erstattung

Restliches Kartenguthaben kann Online nach Registrierung unter http://gastrobande.de/cashless-payment/ zurückerstattet werden. Hierfür wird eine Bearbeitungs- und Transaktionsgebühr in Höhe von 2€ fällig. Online-Erstattungen sind immer erst 2-5 Werk-Tage nach einem Event möglich – Der Veranstalter bestimmt den Zeitraum in dem die Rückerstattung möglich ist.
In Ausnahmefällen und nur mit freiwilliger Zustimmung des Veranstalters kann auch eine Bargelderstattung vor Ort erfolgen. Darauf gibt es keinen Anspruch! Bei jeder Erstattung verfällt eventuell auf der Karte vorhandenes Promoguthaben. Promoguthaben kann nicht erstattet werden und verfällt automatisch nach jeder Veranstaltung. Sollte eine Karte durch Verschulden des Kunden beschädigt/nicht mehr brauchbar sein (Mutwillige Zerstörung, Verlust, Diebstahl), kann gegen eine Gebühr von 5€ die Karte gesperrt werden und das Guthaben auf eine neue Karte transferiert werden. Bereits registrierten Kunden, werden keine erneuten Kosten entstehen.

8. Blacklisting.

Wird eine Karte länger als 12 Monate nicht in einen der o.g. Locations eingesetzt wird die Karte automatisch gesperrt und das Guthaben verfällt.

9. Reklamationen und Geltendmachung von Einwendungen

Reklamationen, die das Vertragsverhältnis zwischen Karteninhaber und den angeschlossenen Akzeptanzstellen betreffen, sind unmittelbar zwischen diesen zu klären. Sie berühren nicht die Belastung des Kartenguthabens mit dem verfügten Betrag.
Etwaige Reklamationen hinsichtlich der Karte können an die hierfür ausgewiesenen Stellen innerhalb der Einsatzstätte oder an die GBG GmbH gerichtet werden.

10. Sorgfaltsanforderungen, Verlust und Missbrauch

Der Karteninhaber hat die Karte mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um sie vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen.

11. Risiko eines Verlustes oder Missbrauchs

Das Risiko eines Verlustes und eines vom Karteninhaber zu vertretenden Missbrauchs der Karte trägt der Karteninhaber. Akzeptanz- und Rücktauschstellen prüfen nicht, ob der Karteninhaber rechtmäßiger Besitzer der Karte ist.
Der Karteninhaber kann registrierte Karten sperren lassen. Stellt der Karteninhaber einer personalisierten Karte den Verlust oder Diebstahl seiner Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung der Karte oder der Kartendaten fest, hat er sich bei der dafür vorstehenden Stelle im Rahmen der Veranstaltung unverzüglich zu melden. Dabei hat der Karteninhaber die Kartennummer und den Gültigkeitszeitraum anzugeben. Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.
Bei Vorliegen strafrechtlich relevanter Tatbestände erfolgt eine Strafanzeige durch den Kartenaussteller. Die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche bleibt vorbehalten.

12. Haftung

Der Kartenaussteller übernimmt keine Gewähr für die Güte und Beschaffenheit der mit der Karte bezahlten Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen.
Verliert der Karteninhaber seine personalisierte Karte, wird sie ihm gestohlen oder kommt sie ihm in sonstiger Weise abhanden und kommt es dadurch zu einer nicht autorisierten Kartenverfügung, so haftet der Karteninhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe seines Guthabens auf der Karte, ohne dass es darauf ankommt, ob den Karteninhaber an dem Verlust oder Diebstahl ein Verschulden trifft. Die Haftung nach Absatz (4) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
Der Karteninhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Absatz (1) verpflichtet, wenn er die Sperranzeige nicht abgeben konnte, weil der Kartenaussteller nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist. Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Kartenverfügung und hat der Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Karteninhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann insbesondere dann vorliegen, wenn er den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Kartenverfügung dem Kartenaussteller schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat. Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums verursacht werden, für den der Verfügungsrahmen gilt, beschränkt sich jeweils auf den für die Karte geltenden Verfügungsrahmen. Hat der Kartenaussteller durch eine Verletzung seiner Pflichten zur Entstehung des Schadens beigetragen, haftet er für den entstandenen Schaden im Umfang des von ihm zu vertretenden Mitverschulden.
Sobald dem Kartenaussteller der Verlust oder Diebstahl der Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung der Karte im Sinne der allgemeinen Geschäftsbedingungen angezeigt wurde, übernimmt der Kartenaussteller alle danach durch Kartenverfügungen entstehenden Schäden. Handelt der Karteninhaber in betrügerischer Absicht, trägt der Karteninhaber auch die nach der Sperranzeige entstehenden Schäden.

13. Änderungen der Bedingungen

Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Karteninhaber spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens im Internet mitgeteilt und bei personalisierten Endkunden parallel per E-Mail. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn der Kartenaussteller bei der Bekanntgabe besonders hinweisen.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Karteninhaber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Gerichtsstand der Sitz des Kartenausstellers.